Liebe Gemeindemitglieder,

am 17. und 18.11.2018 wird der neue Gemeinderat gewählt. Der Wahlausschuss wurde durch den Gemeinderat berufen und hat sich bereits konstituiert. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind: Pastor Clemens Hruschka (Vorsitzender), Martina Bartizal, Emilia Liebers, Ulrike Nyga und Dorothee Olenik.

In der Wahlordnung des Bistums Essen sind die Aufgaben des Wahlausschusses zusammen gefasst (http://kirche-waehlen.de/fileadmin/user_upload/bistum-essen/Wahlordnung_GR_Druckfassung.pdf ):

§ 5 Aufgaben des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss hat die Aufgaben:

a) sich nach seiner Berufung innerhalb von einer Woche zu konstituieren;
b) für die Erstellung der Wahlberechtigtenliste zu sorgen (§ 6);
c) Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat zu machen (§ 7) und die endgültige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten
    bekannt zu geben (§ 10);
d) Wahllokal und Zeitdauer der Wahl zu bestimmen und zur Wahl einzuladen (§ 11);
e) für die erforderlichen, mit der Wahl zusammenhängen den Bekanntmachungen zu sorgen (§§ 7, 8, 11 und 17);
f) den Wahlvorstand zu bestellen (§ 13);
g) zu entscheiden, ob bei Wahl Wahlumschläge verwendet werden sollen; (Bei der Briefwahl (§ 15) müssen Wahlumschläge verwendet werden!)
h) für die Beschaffung und Bereitstellung der Wahlunterlagen (Stimmzettel, Briefwahlscheine, ggf. Umschläge) Sorge zu tragen (§ 12);
i) das Wahlergebnis zu prüfen und endgültig festzustellen (§§ 16, 17);
j) Einsprüche gegen die Wahl an die bischöfliche Schiedsstelle weiterzuleiten (§ 18)

Wer am Leben einer anderen Gemeinde, in der er nicht seinen Hauptwohnsitz hat, aktiv teilnimmt, kann in seiner Wahlgemeinde wählen und gewählt werden (§ 3).

Die Wahl kann auch durch Briefwahl wahrgenommen werden (§15).

Der Gemeinderat sucht Interessierte, die sich im neuen Gemeinderat engagieren möchten.

Fühlen Sie sich angesprochen, dann bitte nehmen Sie möglichst bald Kontakt mit Herrn Pastor Hruschka oder einem Mitglied des Wahlausschusses auf!

 

Der Vorsitzende des Wahlausschusses