Der Gemeinderat nimmt - unter Beachtung des Pastoralplans und der Belange der Pfarrei - die Verantwortung für die Gemeinde wahr, berät die die Gemeinde betreffenden Fragen, fasst dazu Beschlüsse und trägt für deren Umsetzung Sorge. Die Arbeit der Gemeinderäte der Pfarrei wird - im Sinne des Subsidiaritätsprinzips -durch den Pfarrgemeinderat gefördert und koordiniert.
(Pfarrgemeinderäte und Gemeinderäte im Bistum Essen. Satzung. 1. Auflage 2006)
Zu den Mitglieder des Gemeinderates St. Johannes mit St. Antonius, St. Franziskus und St. Matthias zählen: Pastor Hruschka, die Gemeindereferentin Frau Kempken sowie gewählte und berufene Gemeindemitglieder.